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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lang Versicherungsvermittlung KG




Übersicht

§1 Geschäftsgegenstand
§2 Pflichten der Lang Versicherungsvermittlung KG
§3 Pflichten des Kunden
§4 Haftung der Lang Versicherungsvermittlung KG
§5 Entgelt und Aufwandersatz
§6 Datenschutz
§7 Schlussbestimmungen



§1 Geschäftsgegenstand

Die Lang Versicherungsvermittlung KG berät den Kunden hinsichtlich betrieblicher und privater Versicherungen gegen Entgelt




§2 Pflichten der Lang Versicherungsvermittlung KG

Die Lang Versicherungsvermittlung KG hat den Auftrag des Kunden sorgfältig auszuführen und dabei immer die Interessen des Kunden zu wahren und nötigenfalls dessen Weisungen einzuholen. Soweit die Interessen des Kunden es erfordern, hat sie gegenüber Dritten Verschwiegenheit über den Geschäftsgegenstand zu wahren.




§3 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, der Lang Versicherungsvermittlung KG alle für die Beratung notwendigen Daten, Informationen und Unterlagen wahrheitsgemäß und vollständig bekannt zu geben und Änderungen derselben unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn von der Lang Versicherungsvermittlung KG unterfertigter Antrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt und der Annahme durch den Versicherer bedarf, und dass zwischen Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann.

Der Kunde verpflichtet sich alle durch die Vermittlung der Lang Versicherungsvermittlung KG übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Antrag zu überprüfen und die Lang Versicherungsvermittlung KG von allfälligen Unrichtigkeiten umgehend zu informieren. Verletzt der Kunde seine Pflichten trifft die Lang Versicherungsvermittlung KG für daraus resultierende Schäden
keine Haftung.




§4 Haftung der Lang Versicherungsvermittlung KG

Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Ersatzpflicht der Lang Versicherungsvermittlung KG auf € 10.000,00 pro Schadensfall begrenzt.




§5 Entgelt und Aufwandersatz

Die Lang Versicherungsvermittlung KG hat für Ihre Tätigkeiten einen Anspruch auf ein angemessenes Entgelt und auf den Ersatz ihrer Barauslagen.




§6 Datenschutz

Dem Kunden ist bekannt, dass sie mit dem Auftrag in Zusammenhang stehenden Angaben auf Datenträger gespeichert werden. Der Kunde stimmt der automationsunterstützten Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu.




§7 Schlussbestimmungen

Bei Streitigkeiten ist ausschließlich das für Handelssachen zuständige Gericht am Ort der Niederlassung der Lang Versicherungsvermittlung KG zuständig, soweit dem im Einzelfall keine zwingende gesetzliche Regelung entgegensteht. Es ist österreichisches Recht anwendbar.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommende zu ersetzen.




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